DISPLAY-STUDIO GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Angebote und Leistungen der Firma DISPLAY-STUDIO GmbH, Butzweilerstraße 4, 50827 Köln – nachfolgend <DISPLAY-STUDIO GmbH> genannt –gegenüber ihren Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Anderslautende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§1 Vertragsschluss

Ein Vertrag über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zwischen <DISPLAY-STUDIO GmbH> und Kunden kommt mit der Erteilung einer Auftragsbestätigung durch <DISPLAY-STUDIO GmbH> bzw. der Bestätigung eines Kostenvoranschlages der <DISPLAY-STUDIO GmbH> durch den Kunden zu Stande. Mündliche Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen und Erweiterungen hinsichtlich des in der Auftragsbestätigung bzw. Kostenvoranschlages festgelegten Leistungsumfanges bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch <DISPLAY-STUDIO GmbH>.

§2 Leistungsumfang

Die Leistungen der <DISPLAY-STUDIO GmbH> umfassen die Beratung ihrer Kunden in allen Fragen des Marketings, der Werbung und der Verkaufsförderung, sowie der Planung/Konzeption, Entwicklung, Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen, Promotions, Messen, Events und Internetlösungen. Auf Anforderung des Kunden übernimmt <DISPLAY-STUDIO GmbH> zudem die Produktion von Verpackungs-, Werbe- und Verkaufsförderungsmaterialien. Die jeweiligen von der <DISPLAY-STUDIO GmbH> zu erbringenden Auftragsleistungen ergeben sich ihrem Umfang nach aus der dem Kunden durch <DISPLAY-STUDIO GmbH> erteilten Auftragsbestätigung bzw. dem Kostenvoranschlag. Soweit <DISPLAY-STUDIO GmbH> kostenlose Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Minderungs-, Erstattungs- und Schadenersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.

§3 Aufgaben und Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, <DISPLAY-STUDIO GmbH> bei der Durchführung der übernommenen Aufgaben umfassend zu unterstützen. Insbesondere sind vom Kunden alle für das Projekt notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, d.h. der jeweiligen Projektphase entsprechend zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat Entscheidungen über die ihm vorgelegten Konzeptionen, vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen sowie über die zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen so rechtzeitig zu treffen, dass sich die Arbeiten der <DISPLAY-STUDIO GmbH> nicht verzögern. Der Kunde trägt für die volle Unterstützung der <DISPLAY-STUDIO GmbH> durch seine Mitarbeiter bzw. von ihm beauftragte Dritte im Rahmen des Projektes sorge. Der Kunde garantiert, dass die der <DISPLAY-STUDIO GmbH> zur Verwendung übergebenen Informationen und Unterlagen frei von Rechten, insbesondere Nutzungs- und Urheberrechten Dritter sind. Der Kunde verpflichtet sich diesbezüglich, <DISPLAY-STUDIO GmbH> von sämtlichen Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch die Verwendung vor Informationen und Unterlagen des Kunden entstehen, auf erstes Anfordern freizustellen.

§4 Kündigung

Die Vertragsdauer ergibt sich aus den Vereinbarungen des Kunden mit <DISPLAY-STUDIO GmbH>. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen durch schriftliche Kündigung vorzeitig beendet werden. Hiervon unberührt bleibt das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses sind bereits erbrachte Leistungen der <DISPLAY-STUDIO GmbH> im vollen Umfang durch den Kunden zu vergüten. Für infolge der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht mehr erfüllbare Leistungen ist <DISPLAY-STUDIO GmbH> die volle Vergütung unter Berücksichtigung der durch <DISPLAY-STUDIO GmbH> ersparten Aufwendungen sowie der durch anderweitige Verwendung der frei gewordenen Kräfte erzielten Einkünfte zu zahlen.

§5 Zahlungsbedingungen

Agenturleistungen werden entsprechend der durch die <DISPLAY-STUDIO GmbH> erstellten Kostenübersicht nach Auftragsausführung in Rechnung gestellt. Die von <DISPLAY-STUDIO GmbH> gestellten Rechnungen sind durch den Kunden nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen eingehend auf ein Konto der <DISPLAY-STUDIO GmbH> ohne Abzug zu begleichen. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch <DISPLAY-STUDIO GmbH>. Zu Teilzahlungen ist der Kunde nur im Rahmen einer mit der <DISPLAY-STUDIO GmbH> getroffenen schriftlichen Vereinbarung berechtigt. Nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung gelten die dem Kunden von <DISPLAY-STUDIO GmbH> gestellten Rechnungen als genehmigt, wenn nicht vorher Einwendungen schriftlich erhoben werden.

§6 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber in Höhe von 5% sowie der Einziehungskosten berechnet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt <DISPLAY-STUDIO GmbH> vorbehalten.

§7 Gewährleistung

Soweit eine durch <DISPLAY-STUDIO GmbH> erbrachte Leistung mangelhaft ist, ist <DISPLAY-STUDIO GmbH> zunächst wahlweise zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ist die Leistung nach wiederholten, mindestens aber zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen nicht mangelfrei erbracht oder ist die Mangelbeseitigung aus anderen Gründen fehlgeschlagen, ist der Kunde zur Herabsetzung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Fürden Fall, dass <DISPLAY-STUDIO GmbH> mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug ist, wird ein Recht des Kunden, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, ausgeschlossen. Liefert oder verwendet <DISPLAY-STUDIO GmbH> im Auftrag des Kunden Fremdprodukte, so bestehen gegen <DISPLAY-STUDIO GmbH> Gewährleistungsansprüche nur insoweit, als <DISPLAY-STUDIO GmbH> selbst Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten der Fremdproduktion geltend machen kann.

§8 Liefer- und Leistungsverzögerung

Liefer- und Leistungspflichten der <DISPLAY-STUDIO GmbH> ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die <DISPLAY-STUDIO GmbH> die Lieferung und Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Streik, Aussperrung), hat <DISPLAY-STUDIO GmbH> auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist <DISPLAY-STUDIO GmbH> berechtigt, die Lieferung und Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als 6 Wochen, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungszeit der <DISPLAY-STUDIO GmbH> oder wird <DISPLAY-STUDIO GmbH> von ihrer Verpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. <DISPLAY-STUDIO GmbH> ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§9 Untersuchungs- und Rügepflichten

Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen <DISPLAY-STUDIO GmbH> setzen voraus, dass der Kunde seinen gesetzlich geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Mängelrüge hat schriftlich unter detaillierter Angabe des geltend gemachten Mangels zu erfolgen; anderenfalls verliert der Kunde etwaige Gewährleistungsansprüche gegen <DISPLAY-STUDIO GmbH>.

§10 Freigabe

Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit von gelieferten Waren, Dienstleistungen sowie von zur Korrektur überlassenen Vor- und Zwischenerzeugnissen in jedem Fall umgehend zu prüfen. Mit Freigabeerklärung (z.B. Druckreifeerklärung) durch den Kunden verzichtet der Kunde gegenüber <DISPLAY-STUDIO GmbH> auf sämtliche Schadenersatzansprüche und stellt <DISPLAY-STUDIO GmbH> von sämtlichen Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die auf einen Mangel beruhen, der zum Zeitpunkt der Freigabeerklärung des Kunden, die sich auf von <DISPLAY-STUDIO GmbH> erbrachte Leistungen im Rahmen des Auftragsverhältnisses beziehen.

§11 Eigentumsvorbehalt, Nutzungs-/Urheberrechte

Bis zur vollständigen Zahlung der sich aus der Vertragsbeziehung zwischen <DISPLAY-STUDIO GmbH> und dem Kunden ergebenden Forderungen bleiben sämtliche von <DISPLAY-STUDIO GmbH> gelieferten Waren im Eigentum der <DISPLAY-STUDIO GmbH>. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung der Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt, solange er sich vertragstreu verhält und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Die Befugnis der <DISPLAY-STUDIO GmbH>, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich <DISPLAY-STUDIO GmbH> die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichten ordnungsgemäß nachkommt und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann <Art Display GmbH>, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Bei Dienstleistungen wie Design, Grafik, Foto, Text und Programmierungen etc behält sich <Heber & Link> sämtliche Rechte, insbesondere Urheber- und Nutzungsrechte vor. Der Kunde erhält, entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung, mit Ausgleich sämtlicher sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Forderungen, das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den von <DISPLAY-STUDIO GmbH> erbrachten Leistungen.

§12 Haftung

<DISPLAY-STUDIO GmbH> haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft für die daraus entstehenden Schäden. Die Haftung für anfängliches Unvermögen wird dem Betrag nach auf die vom Kunden zu zahlende Gegenleistung bzw. auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen ist, soweit es sich um eine Verletzung von Hauptvertragspflichten handelt, ausgeschlossen, im übrigen ist sie auf den Betrag der vom Kunden zu zahlenden Gegenleistung bzw. auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet <Art Display GmbH> nur, wenn sie hierdurch mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn <DISPLAY-STUDIO GmbH> eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung der <DISPLAY-STUDIO GmbH> auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine zwingende gesetzliche Haftung.

§13 Zurückbehaltungsrecht

Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen durch den Kunden hat <DISPLAY-STUDIO GmbH> an sämtlichen ihr durch den Kunden überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.

§14 Aufbewahrungs- und Rückgabepflichten

Die <DISPLAY-STUDIO GmbH> zur Durchführung eines Projektes vom Kunden überlassenen Unterlagen werden nach vollständigem Ausgleich sämtlicher Vergütungsansprüche aus dem Vertragsverhältnis auf Verlangen des Kunden an diesen ausgehändigt. Die Aufbewahrungspflicht der <DISPLAY-STUDIO GmbH> erlischt ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. drei Monate nach schriftlicher Aufforderung an den Kunden zur Abholung der Unterlagen.

§15 Datenschutz

<DISPLAY-STUDIO GmbH> ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, die <DISPLAY-STUDIO GmbH> im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden. Stillschweigen zu bewahren. <DISPLAY-STUDIO GmbH> übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrages eingesetzten Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Vorschriften zu verpflichten. Die Weitergabe von Informationen an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte darf nur mit Einwilligung des Kunden erfolgen. <DISPLAY-STUDIO GmbH> ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages die ihr anvertrauten personen- oder geschäftsbezogenen Daten des Kunden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte bearbeiten zu lassen. Der Kunde ist zeitgleich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der <DISPLAY-STUDIO GmbH>, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Der Kunde übernimmt es, alle von ihm im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages eingesetzten Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Vorschriften zu verpflichten. Die Weitergabe von Informationen an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte darf nur mit Einwilligung der <DISPLAY-STUDIO GmbH> erfolgen.

§16 Kennzeichnung/Belege

<DISPLAY-STUDIO GmbH> ist berechtigt auf allen von ihr gestalteten Werbemitteln und bei allen von ihr durchgeführten Maßnahmen mit ihrem Firmentext oder Code auf <DISPLAY-STUDIO GmbH> hinzuweisen. Platzierung und Schriftgröße der Hinweise sind in Abstimmung mit dem Kunden vorzunehmen. Ein Entgeltanspruch entsteht dem Kunden hieraus nicht. <DISPLAY-STUDIO GmbH> stehen von allen veröffentlichten Gestaltungsarbeiten 10 Belegexemplare zu. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die der <Art Display GmbH> überlassenen Belegexemplare von <DISPLAY-STUDIO GmbH> zu Referenzzwecken genutzt werden. Ein Entgeltanspruch entsteht dem Kunden hieraus nicht.

§17 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch <DISPLAY-STUDIO GmbH> schriftlich getroffen oder bestätigt werden. <DISPLAY-STUDIO GmbH> behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Nach Ablauf einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung an den Kunden gelten die vorgenommen Änderungen als genehmigt und werden Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung, wenn der Kunde nicht vorher widerspricht. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist <DISPLAY-STUDIO GmbH> berechtigt den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschafticher und rechtlicher Sinn dem der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gegenüber Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag Köln als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.